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   BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79   

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BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79 (https://dejure.org/1980,2073)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 2 B 34.79 (https://dejure.org/1980,2073)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 2 B 34.79 (https://dejure.org/1980,2073)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Gerichtsfreier Beurteilungsspielraum des Dienstherrn - Voraussetzungen der Abweichungsrüge

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (wofür schon nachhaltige Zweifel genügen, weil auch solche die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können; zu alledem: BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [348]; Beschlüsse vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 17], vom 3. Dezember 1973 - BVerwG 2 B 47.73 - [Buchholz 237.7 § 7 LBG NW Nr. 1] sowie Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).

    In einer derartigen Entlassung liegt in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 2 C 13.62 - sowie vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.]; vgl. in diesem Zusammenhang auch Fürst, GKOD I, K § 22 Rz 22 sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 42 Erl. 2 b).

    Das Berufungsgericht hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwGE 19, 344 [346 f.] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen) dargelegt, daß die Beurteilung der Bewährung eines Beamten auf Probe ein Akt wertender Erkenntnis des Dienstherrn ist, bei dem diesem nach dem Sinn und Zweck der Regelung ein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum eingeräumt ist.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht entgegen den Ausführungen der Beschwerde nicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58] abgedruckten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 - BVerwG 7 C 104.58 - ab.

    Das in keiner Weise näher substantiierte Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsurteil weiche auch von der an BVerwGE 8, 272 [BVerwG 24.04.1959 - VII C 104/58] anknüpfenden Rechtsprechung ab, ist unbeachtlich, weil es in keiner Weise den Darlegungsanforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91,92]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschluß vom 6. November 1979 - BVerwG 2 B 60.79 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Darüber hinaus ist eine Abweichung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] sowie vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68]).

    Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (wofür schon nachhaltige Zweifel genügen, weil auch solche die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können; zu alledem: BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [348]; Beschlüsse vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 17], vom 3. Dezember 1973 - BVerwG 2 B 47.73 - [Buchholz 237.7 § 7 LBG NW Nr. 1] sowie Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).

    Das Berufungsgericht hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. BVerwGE 19, 344 [346 f.] und Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen) dargelegt, daß die Beurteilung der Bewährung eines Beamten auf Probe ein Akt wertender Erkenntnis des Dienstherrn ist, bei dem diesem nach dem Sinn und Zweck der Regelung ein gerichtsfreier Beurteilungsspielraum eingeräumt ist.

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Mit solchen Angriffen allein kann aber die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben, und zwar selbst dann nicht, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer Abweichung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt - hier den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Art. 33 GG - (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]) und wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 125]).

    Darüber hinaus ist eine Abweichung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81], vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 48.74 - und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] sowie vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68]).

  • BVerwG, 26.11.1970 - I B 87.70

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren betreffend ein unbefristetes

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Ein Urteil beruht im Sinne dieser Vorschrift nur auf solchen Gründen, die - ausgehend von der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - nicht fortgedacht werden können, wenn die Entscheidung Bestand haben soll (so u.a. Beschluß vom 26. November 1970 - BVerwG 1 B 87.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 78]).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es in der Regel vielmehr gerade der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, den Beamten auf Probe alsbald zu entlassen, um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen, wenn eine mangelnde Bewährung innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn in der Probezeit festgestellt wird und nicht behebbar erscheint (wofür schon nachhaltige Zweifel genügen, weil auch solche die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ausschließen können; zu alledem: BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]; 19, 344 [348]; Beschlüsse vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57.70 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 17], vom 3. Dezember 1973 - BVerwG 2 B 47.73 - [Buchholz 237.7 § 7 LBG NW Nr. 1] sowie Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Dabei muß sich jedoch aus den besonderen Umständen des jeweiligen Falles deutlich ergeben, daß das Gericht so verfahren ist (vgl. BVerfGE 27, 248 [252]; vgl. auch Beschluß vom 1. November 1979 - BVerwG 2 B 69.79 -).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 2 B 34.79
    Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

  • BVerwG, 06.11.1979 - 2 B 60.79

    Rückzahlung der Studienbeihilfe eines auf eigenen Antrag vorzeitig entlassenen

  • BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
  • BVerwG, 22.10.1974 - VI B 48.74

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur

  • BVerwG, 17.11.1970 - II B 57.70

    Entscheidung über die Bewährung eines Beamten auf Probe grundsätzlich erst nach

  • BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung durch Beschluss

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 13.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.12.1973 - II B 47.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne ausschlaggebende Bedeutung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. November 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128]; vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BEG Nr. 68] und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 B 34.79 -).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 2 B 21.83

    Divergenz zwischen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts und

    Ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne ausschlaggebende Bedeutung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. November 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 128]; vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68] und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 B 34.79 -).
  • BVerwG, 01.08.1985 - 2 B 20.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ob diese Würdigung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. November 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128]; vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68] und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 B 34.79 -).
  • BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 136.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Ob die Tatsachenwürdigung und die konkrete Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht zutreffend ist oder nicht, ist jedoch für die Frage der Abweichung ohne ausschlaggebende Bedeutung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128]; vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 68] und vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 B 34.79 -).
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